Veröffentlicht am November 24 2023
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Die neue Regelung für Ausländer trat am 18. November 2023 in Kraft. Ein Ausländer kann ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorübergehend in Dänemark arbeiten und sich aufhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass ein ausländischer Arbeitnehmer in einem in Dänemark ansässigen Unternehmen beschäftigt ist und mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt.
Die neue Regelung ermöglicht es außerdem, innerhalb von 180 Tagen für zwei getrennte Arbeitszeiten im Unternehmen in Dänemark zu arbeiten:
Darüber hinaus muss es der Person gestattet sein, entweder als Bürger eines visumfreien Landes oder als Person, der ein Visum zur Nutzung der neuen Regelung ausgestellt wurde, nach Dänemark einzureisen und dort zu bleiben.
In einer bestimmten Branche gilt die Regelung nur dann, wenn das Unternehmen Führungstätigkeiten ausübt oder Kenntnisse auf hohem und mittlerem Niveau erfordert. Die spezifischen Branchen sind:
Von den Regeln sind folgende Ausnahmen ausgenommen:
Künstler, Musiker, Interpreten und zugehöriges Personal können von der Arbeitserlaubnispflicht befreit werden, wenn sie für eine bedeutende künstlerische Veranstaltung unerlässlich sind.
Der Gastdozent benötigt auch keine Arbeitserlaubnis, wenn er innerhalb von 180 Tagen die Vorlesung an einer Bildungseinrichtung besucht, die dem Ministerium für höhere Bildung und Wissenschaft oder dem Ministerium für Kultur untersteht.
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