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Veröffentlicht am November 24 2023

Dänemark stellt neue Regeln vor, die es Ausländern ermöglichen, ab dem 17. November 2023 ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten

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Aktualisiert November 24 2023

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Höhepunkte: Dänemark stellt neue Regeln für Ausländer vor

  • Am 18. November 2023 wurde eine neue Regelung für die Arbeit von Ausländern in Dänemark eingeführt. 
  • Ein Ausländer kann arbeiten und Wohnsitz in Dänemarkfür einen kürzeren Zeitraum ohne Genehmigung. 
  • Ein Arbeitnehmer kann innerhalb von 180 Tagen in zwei getrennten Arbeitszeitperioden arbeiten.  
  • Dieses neue Regelwerk gilt, wenn das Unternehmen Managementtätigkeiten ausübt oder Tätigkeiten ausübt, die Kenntnisse auf hohem und mittlerem Niveau erfordern.

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Details zu den neuen Regeln

Die neue Regelung für Ausländer trat am 18. November 2023 in Kraft. Ein Ausländer kann ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorübergehend in Dänemark arbeiten und sich aufhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass ein ausländischer Arbeitnehmer in einem in Dänemark ansässigen Unternehmen beschäftigt ist und mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt.

Die neue Regelung ermöglicht es außerdem, innerhalb von 180 Tagen für zwei getrennte Arbeitszeiten im Unternehmen in Dänemark zu arbeiten: 

  • Jeder Arbeitszeitraum kann mindestens 15 Arbeitstage umfassen. 
  • Der Arbeitnehmer muss sich zwischen jedem Arbeitstag mindestens 14 Tage außerhalb Dänemarks aufhalten. 

Darüber hinaus muss es der Person gestattet sein, entweder als Bürger eines visumfreien Landes oder als Person, der ein Visum zur Nutzung der neuen Regelung ausgestellt wurde, nach Dänemark einzureisen und dort zu bleiben.

In einer bestimmten Branche gilt die Regelung nur dann, wenn das Unternehmen Führungstätigkeiten ausübt oder Kenntnisse auf hohem und mittlerem Niveau erfordert. Die spezifischen Branchen sind:

  • Baugewerbe
  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft und Gartenbau
  • Reinigung (einschließlich Fensterputzen)
  • Hotel und Gastronomie
  • Güterbeförderung auf der Straße.

Von den Regeln sind folgende Ausnahmen ausgenommen:

  • Ausgenommen im Allgemeinen
  • Als Vorstandsmitglied sind Sie für maximal 40 Tage pro Jahr von der Steuerpflicht befreit.
  • Befreiung für maximal 90 Tage für einen bestimmten Arbeitsauftrag
  • Als Gastdozent können Sie sich bis zu fünf Tage freistellen.  

Künstler, Musiker, Interpreten und zugehöriges Personal können von der Arbeitserlaubnispflicht befreit werden, wenn sie für eine bedeutende künstlerische Veranstaltung unerlässlich sind.

Der Gastdozent benötigt auch keine Arbeitserlaubnis, wenn er innerhalb von 180 Tagen die Vorlesung an einer Bildungseinrichtung besucht, die dem Ministerium für höhere Bildung und Wissenschaft oder dem Ministerium für Kultur untersteht.

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Web-Story:  Dänemark stellt neue Regeln vor, die es Ausländern ermöglichen, ab dem 17. November 2023 ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten

Stichworte:

Arbeitserlaubnisfrei

Arbeit in Dänemark

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